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Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz: Was Hundepension, Hundetagesstätte und Gassi-Service wissen müssen
Vom Trusthound-Team · · 6 Min. Lesezeit
Wer in Deutschland gewerbsmäßig fremde Hunde in einer Hundepension oder Hundetagesstätte betreut, braucht in der Regel eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, bevor der erste Hund kommt. Zuständig ist meist das Veterinäramt deines Landkreises oder deiner Stadt. Für einen reinen Gassi-Service ist die Lage weniger eindeutig: Hier entscheidet die Behörde im Einzelfall, und einige Bundesländer haben zusätzliche Regeln.
Dieser Beitrag gibt dir einen Überblick. Er ersetzt keine Rechtsberatung, und die Details unterscheiden sich von Amt zu Amt. Sprich deshalb früh mit dem zuständigen Veterinäramt.
Wer braucht eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG?
Kurz gesagt: alle, die gewerbsmäßig Hunde halten, also auch fremde Hunde in Obhut nehmen. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe a TierSchG braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wer gewerbsmäßig Wirbeltiere (außer landwirtschaftlichen Nutztieren und Gehegewild) züchten oder halten will.
Veterinärämter ordnen sowohl die Hundepension als auch die Hundetagesstätte (Huta) dieser Vorschrift zu. Das Münchner Kreisverwaltungsreferat etwa hat 2024 auf eine Stadtratsanfrage ausdrücklich geantwortet: Das gewerbsmäßige Halten von Hunden in einer Hundetagesstätte bzw. Hundepension bedarf einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. a. Ähnlich ordnet es das Merkblatt des Landratsamts Aichach-Friedberg ein.
„Gewerbsmäßig“ heißt vereinfacht: selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnabsicht. Ob du schon darunter fällst, wenn du nebenbei ab und zu einen Nachbarshund nimmst, kann dir nur das Amt sagen.
Wichtig ist der Zeitpunkt: Nach § 11 Abs. 5 TierSchG darf die Tätigkeit erst nach Erteilung der Erlaubnis beginnen. Die Behörde soll laut Gesetz innerhalb von vier Monaten entscheiden; die Frist kann um bis zu zwei Monate verlängert werden. Plane also genug Vorlauf ein, bevor du Räume anmietest oder Werbung schaltest.
Was prüft das Veterinäramt?
Die Ämter schauen sich vor allem drei Dinge an. Die genauen Anforderungen stehen in den Merkblättern deiner Behörde.
Sachkunde
Du musst nachweisen, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hast. Je nach Amt geschieht das über eine Prüfung, ein Fachgespräch mit der Amtstierärztin oder dem Amtstierarzt oder anerkannte Abschlüsse und Berufserfahrung. Themen sind typischerweise Hundeverhalten, Haltung und Pflege, Gesundheit, Erste Hilfe und Gruppendynamik.
Zuverlässigkeit
Dafür verlangen die Ämter in der Regel ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Beides beantragst du beim Bürgeramt oder online.
Geeignete Räume und Auslauf
Das Amt prüft, ob Räume, Zwinger oder Gruppenbereiche und der Auslauf für die geplante Zahl an Hunden passen. Dazu gehören zum Beispiel Größe, Belüftung, Temperatur, Rückzugsmöglichkeiten, sichere Einzäunung und die Möglichkeit, Hunde bei Bedarf zu trennen. Häufig findet ein Vor-Ort-Termin statt.
Welche Unterlagen brauchst du für den Antrag?
Die Liste unterscheidet sich je nach Behörde, typisch sind aber:
- Antragsformular des Veterinäramts
- Angaben zur Tierart und zur maximalen Zahl der Hunde
- Grundriss oder Skizze der Räume und Ausläufe
- Betriebskonzept (Tagesablauf, Gruppengrößen, Betreuungsschlüssel, Umgang mit kranken oder unverträglichen Hunden)
- Sachkundenachweis bzw. Termin für das Fachgespräch
- Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
- Angabe der verantwortlichen Person, falls nicht du selbst
Zusätzlich brauchst du eine Gewerbeanmeldung. Für eine Pension oder Huta können außerdem Bau- und Nutzungsrecht relevant sein, etwa wenn Räume umgenutzt werden. Frag dazu beim Bauamt deiner Gemeinde nach.
Was solltest du dokumentieren?
Die Erlaubnis kommt oft mit Auflagen, und das Veterinäramt beaufsichtigt deinen Betrieb nach § 16 TierSchG und kann ihn kontrollieren. Gute Aufzeichnungen machen dir solche Termine leichter. Bewährt haben sich:
- Bestandsliste: welche Hunde wann bei dir waren, mit Halterkontakt
- Impf- und Gesundheitsangaben: welche Impfungen du verlangst und wann sie ablaufen
- Tägliche Betreuungsprotokolle: Fütterung, Auslauf, Medikamente, Auffälligkeiten
- Vorfälle: Verletzungen, Beißvorfälle, Tierarztbesuche und wie du reagiert hast
Ob und welche Aufzeichnungen Pflicht sind, steht in deinem Erlaubnisbescheid. Aber selbst wo nichts vorgeschrieben ist, hilft dir eine saubere Dokumentation, wenn ein Halter nachfragt. Unser Impf-Tracker ist ein einfacher Einstieg.
Braucht ein Gassi-Service eine Erlaubnis?
Hier gibt es keine einheitliche Antwort. Beim reinen Ausführen bleibt der Hund normalerweise nicht in deiner Obhut über Nacht oder für den ganzen Tag. Viele Ämter sehen darin deshalb kein „Halten“ im Sinne von Nr. 8a. Auch eine Erlaubnis für Hundeausbildung (Nr. 8f) ist in der Regel nicht nötig: Die IHK weist darauf hin, dass das Ausführen an sich in der Regel keine gewerbsmäßige Hundeausbildung beinhaltet.
Das ist aber keine Garantie. Wenn du Hunde abholst, in deinem Auto transportierst, längere Zeit betreust oder zusätzlich Training anbietest, kann die Einschätzung anders ausfallen. Frag beim zuständigen Veterinäramt nach und lass dir die Antwort am besten schriftlich geben.
Was regeln die Landeshundegesetze?
Neben dem Bundesrecht gelten in vielen Ländern eigene Hundegesetze oder -verordnungen, etwa zu Leinenpflicht, Listenhunden oder der Zahl der Hunde, die eine Person gleichzeitig führen darf. Für Gassi-Services kann das entscheidend sein.
Ein Beispiel ist Berlin: Dort darf eine Person nach dem Berliner Hundegesetz grundsätzlich nicht mehr als vier Hunde gleichzeitig führen. Wer gewerbsmäßig mehr als vier Hunde führt, braucht seit dem 1. Januar 2019 eine Genehmigung. Laut Bezirksamt Treptow-Köpenick gilt das für jede Person, die so viele Hunde führt, nicht nur für die Inhaberin oder den Inhaber. Verlangt werden unter anderem ein Sachkundenachweis und ein Führungszeugnis; zuständig ist die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks.
Andere Länder und Kommunen regeln das anders oder gar nicht. Prüfe deshalb das Hundegesetz deines Landes und die Satzungen deiner Gemeinde, bevor du deine Gruppengrößen planst.
Kurze Checkliste für den Start
- Klär mit dem Veterinäramt, ob du eine Erlaubnis nach § 11 brauchst.
- Hol Merkblatt und Antragsformular und plane die Sachkundeprüfung ein.
- Beantrag Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.
- Bereite Grundriss und Betriebskonzept vor.
- Melde dein Gewerbe an und schließ eine passende Betriebshaftpflicht ab.
- Starte erst, wenn der Erlaubnisbescheid vorliegt.
Mehr Schritte findest du in unserer Checkliste für die Gründung.
Wie Trusthound dir dabei hilft
Die Erlaubnis kann dir keine Software abnehmen. Aber Trusthound kann dir den Alltag danach leichter machen: Buchungen, Kartenzahlung und SEPA-Lastschrift, tägliche Betreuungsprotokolle, Impf-Erinnerungen, Updates für Halter mit Fotos und GPS-Route sowie AGB, denen Kunden in der App zustimmen. So hast du deine Aufzeichnungen an einem Ort, wenn jemand danach fragt. Mehr dazu auf der Seite Software für Hundepensionen.
Quellen
- § 11 Tierschutzgesetz (gesetze-im-internet.de)
- § 16 Tierschutzgesetz (gesetze-im-internet.de)
- Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat: Antwort auf Stadtratsanfrage „Tierschutz gewährleisten in gewerblichen Einrichtungen“ (13.03.2024)
- Landratsamt Aichach-Friedberg: Merkblatt zur Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
- Bezirksamt Treptow-Köpenick: Hundeausführservice nach dem Berliner Hundegesetz
- IHK: Erlaubnispflicht für Hundeschulen (PDF)
Stand: 20. Oktober 2026
Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information, keine Rechts- oder Finanzberatung. Regeln unterscheiden sich je nach Region und ändern sich mit der Zeit. Frag deshalb bei deiner zuständigen Behörde oder einer Beratung nach.